aber was ist denn ab dem 11. Mai möglich?
Je länger, je mehr sehnen wir uns nach Lockerungen der Beschränkungen, aber wir wissen auch, das kann ja nur ein Herantasten sein, denn Covid-19 bleibt bedrohlich. (Die » aktuellen Fallzahlen sind in Lippe besonders hoch und wir beklagen 29 Todesfälle nur durch Corona). Infektionsschutz ist umso wichtiger. Das beste Mittel, was wir derzeit haben, ist Abstand. So schwer uns das fällt. Was heißt das nun konkret?
Ab dem 11. Mai gilt in NRW » eine neue Verordnung. Die dort im Einzelnen beschriebenen Lockerungen und Öffnungen sind immer an die Einhaltung des Mindestabstands und eine teilweise Maskenpflicht verbunden. Unter diesen Bedingungen sind z.B. Besuche in Krankenhäusern und der stationären Pflege eingeschränkt wieder möglich.
Versammlungen sind nur in bestimmten Ausnahmen und unter erweiterten Hygieneauflagen (s.u.) erlaubt. Posaunenchor und Chorgesang sind in Gruppen weiterhin untersagt.
Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen können nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen durchgeführt werden. Das bedeutet:
- Es muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden – haben wir schon lange bestellt und jetzt auch geliefert bekommen, die Spender werden zum Wochende (17. Mai) aufgestellt.
- 1,5-2m Sitz- bzw. Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung müssen eingehalten werden – wir versuchen das gerade in unserer Kirche zu markieren.
- Der Abstand gilt auch für das Betreten und Verlassen der Kirche – kennen wir vom Supermarkt.
- Eventuelle Infektionsketten müssen nachvollzogen werden können, das heißt für jeden Teilnehmenden muss die Anwesenheit protokolliert werden ( Name, Adresse, Telefon, Datum ) – um gleichzeitig den Datenschutz zu gewähren sollen Zettel ausgefüllt und verschlossen vier Wochen aufbewahrt werden – es müsste eine Einlasskontrolle organisiert werden.
- Die Empore soll nicht bzw. nur von einen kleinen Kreis von Mitarbeitenden genutzt werden – geht.
- Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz „dringend empfohlen“ und auf singen soll verzichtet werden – das ist hart.
- Liedtexte nur zum Mitlesen auf Beamer oder dem mitgebrachtem Gesangbuch – und wer singt dann?
- Kein Chor oder Posaunenchor – nur einzelne Musiker*innen mit dem gebotenem Abstand.
- Kein Abendmahl oder Kirchkaffee – Autsch.
- Taufen nur mit dem Täufling, einem Angehörigen (mit Mundschutz) und dem Pfarrer (mit Mundschutz sowie zusätzlicher Handdesinfektion) am Taufbecken – ist machbar, aber richtig feierlich fühlt sich anders an.
- All diese Vorschriften gelten auch für Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen
und auch für Gottesdienste draußen.
Manches davon geht, manches bald – aber es bedeutet weiterhin eine starke Einschränkung. Deshalb hat der Kirchenvorstand beschlossen in Lieme (wie an vielen anderen Orten) erst am Pfingstsonntag einen gemeinsamen Gottesdienst in der Kirche zu feiern.
Wir laden weiter zum Onlinegottesdienst auf » Kirche.plus und zur » Kirche mit Kindern ein. Und aktuelle Impulse aus Lieme finden Sie weiterhin in unserer Rubrik » Kirchengemeinde anders.